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Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht Nach einem Unfall, bei einer schweren Verletzung oder Erkrankung, in einer Situation zwischen Leben und Tod - was soll dann mit mir geschehen? Welche intensivmedizinischen Maßnahmen möchte ich in Anspruch nehmen? Will ich Organe spenden oder erhalten? Wer entscheidet, wenn ich nicht mehr ansprechbar bin, ob und wann das Beatmungsgerät abgeschaltet werden soll - das Krankenhauspersonal, ein Verwandter oder eine andere mir nahestehende Person? Welche Möglichkeiten habe ich, meinen letzten Lebensabschnitt selbst zu gestalten und so die Voraussetzungen für einen Tod in Würde zu schaffen? Patientenverfügungen sind verbindliche Willensäußerungen, nach denen sich Ärzte und medizinisches Personal richten sollten: Hier halten Sie fest, welche Maßnahmen in lebensbedrohlichen Situationen vorgenommen, welche unterlassen werden sollen. Patientenverfügungen können jederzeit geändert oder widerrufen werden; es empfiehlt sich, sie alle drei bis fünf Jahre zu erneuern. Tragen Sie nach Möglichkeit ein Exemplar bei sich und hinterlegen Sie Kopien bei Vertrauenspersonen (Lebenspartner, Hausarzt, Notar etc.). Der Vordruck ist aus reiß- und wasserfestem Papier
und paßt in die Brieftasche. Er ist als Anregung für individuelle
Bestimmungen gedacht und kann nach eigenem Ermessen erweitert oder
gekürzt werden. Bei Abnahme ab 2 Stck 4 Euro Wiederverkäuferrabatt 33%.
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